Abendschulen
Die Abendschule ist eine Aus- und Weiterbildungseinrichtung der Erwachsenenbildung. Wie schon am Namen erkennbar, findet der Unterricht an der Abendschule vorwiegend in den Abendstunden und teilweise auch am Wochenende statt. Neben Abendhauptschule, Abendrealschule und Abendgymnasium können auch die Volkshochschule, die Meister- und Technikerschulen zu den Abendschulen gezählt werden, da sie ebenfalls in den entsprechenden Zeiten lehren und sich an Berufstätige richten.
Abendschulen sind Teilzeitschulen. Sie bieten berufstätigen Erwachsenen nach erfüllter Schupflicht, in der Regel ab 19 Jahren beim Abendgymnasium (Abendhauptschulen oder Abendrealschulen lassen oftmals auch Teilnehmer ab 16 Jahren zu), die Chance, parallel zur Arbeit einen Schulabschluss nachzuholen. Auf diesem Zweiten Bildungsweg an den Abendschulen kann man alle Schulabschlüsse nachholen, die es in Deutschland gibt (Hauptschulabschluss, Mittlerer Bildungsabschluss, Fachhochschulreife, Abitur). Ein an einer Abendschule erreichter Abschluss ist einem an einer „normalen“ Schule völlig gleichwertig.
Möchte man an einer Abendschule seinen Hauptschulabschluss nachholen, muss man die gesetzliche Schulpflicht bereits erfüllt haben, darf aber noch keinen Abschluss besitzen. Der Lehrgang dauert acht bis achtzehn Monate.
Wenn man seinen Realschulabschluss nachholen möchte, muss man normalerweise einen Hauptschulabschluss vorweisen können. Ist dieser nicht vorhanden, wird zusätzlich ein Vorkurs besucht, über den fehlende Kenntnisse erlangt werden können. Dementsprechend verlängert sich dann die Dauer bis zum Erlangen der „mittleren Reife“ von mitunter einem bis auf maximal 3 Jahre.
Um das Abitur oder Fachabitur an der Abendschule nachzuholen, muss man wenigstens die mittlere Reife – je nach Bundesland Realschulabschluss, Fachoberschulreife, Qualifizierter Sekundarabschluss I, Sekundarabschluss I oder Mittlerer Schulabschluss genannt – erreicht haben. Ist dieser Schulabschluss nicht vorhanden, geht es auch hier in den Vorkurs. Weiterhin muss eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachgewiesen werden. Je nach den eigenen Gegebenheiten muss man zwischen zwei bis vier Jahren an der Abendschule bis zum Abitur einplanen.
Der Besuch staatlicher Abendschulen zur Erlangung eines Schulabschlusses ist in allen Bundesländern kostenfrei. In Baden-Württemberg gibt es jedoch viele private Bildungsträger im Zweiten Bildungsweg, sodass bei diesen mit Schulgeld gerechnet werden muss. Gleiches gilt für die VHS als Träger einer Abendschule.