Abi nachholen in einem Jahr
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das Abitur innerhalb eines Jahres nachzuholen. Dazu bieten sich in der Bundesrepublik Deutschland vier Möglichkeiten/Bildungsgänge: die Berufsoberschule 13 (BOS 13), die Fachoberschule 13 (FOS 13), das Bestehen des Abiturs im Rahmen der Nichtschülerprüfung, auch Externenprüfung oder Schulfremdenprüfung genannt, oder der Begabtenprüfung (einer Sonderform der Nichtschülerprüfung für besonders befähigte Berufstätige). Zudem können ausländische Studienbewerber, deren Hochschulreife in Deutschland nicht anerkannt wird, in einem zweisemestrigen Kurs (also ein Jahr) am Studienkolleg eine fachbezogene/-gebundene Hochschulzugangsberechtigung erlangen.
Abitur in einem Jahr an der BOS nachholen
Das Abitur an der Berufsoberschule 13 (BOS 13) kann in einem Jahr nachholen, wer die Fachhochschulreife oder BOS 12 erfolgreich absolviert hat sowie eine Berufsausbildung oder alternativ mehrjährige Berufserfahrung vorzuweisen hat. Bei Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erhält man die allgemeine Hochschulreife, anderenfalls die fachgebundene Hochschulreife entsprechend der belegten Fachrichtung der Berufsoberschule (Technik, Wirtschaft und Recht, Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialwesen und Agrarwirtschaft).
Abi in einem Jahr an der FOS nachholen
In Bayern und in Nordrhein-Westfalen gibt es die Möglichkeit, an der Fachoberschule die extra eingerichtete Jahrgangsstufe 13 (FOS 13) zu besuchen und diese mit der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife in einem Jahr abzuschließen. Um in die 13. Klasse aufgenommen zu werden, benötigt man in Bayern die Fachhochschulreife mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,8. In Nordrhein-Westfalen wird ebenfalls die Fachhochschulreife für eine Aufnahme benötigt, jedoch ohne bestimmten Notendurchschnitt. Dafür wird jedoch zusätzlich eine abgeschlossene, zweijährige Berufsausbildung oder eine fünfjährige, einschlägige berufliche Tätigkeit vorausgesetzt. Der Bildungsgang ähnelt damit der BOS 13.
Das Abitur im Rahmen einer Nichtschülerprüfung nachholen
Im Rahmen der Nichtschülerprüfung oder Externenprüfung kann die allgemeine Hochschulreife ohne den vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erlangt werden. Ob die Prüfungsvorbereitung autodidaktisch oder mit Hilfe externer Bildungsanbieter wie Privat- oder Fernschulen erfolgt, bleibt dem Prüfling überlassen. Die Zulassung bedarf eines förmlichen Antrags. Sie erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde oder deren Beauftragte oder Beauftragten. Geprüft wird normalerweise einmal im Jahr, vereinzelt auch zwei Mal, wobei Prüfungsgebühren anfallen. Wer das Nichtschülerabitur ablegen will, darf in dem der Prüfung vorangegangenen Jahr kein Gymnasium und keine andere zur allgemeinen Hochschulreife führende Schule besucht haben und muss mindestens 19 Jahre alt sein.