Berufliche Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung ist der Oberbegriff für drei Bereiche der beruflichen Weiterbildung. Es wird im Allgemeinen zwischen betrieblicher Weiterbildung, individueller beruflicher Weiterbildung und Weiterbildung für Arbeitslose unterschieden. Unterschiede gibt es vor allem hinsichtlich der Zielrichtung und der Finanzierung der Maßnahmen.

Nach Berechnungen des Bundesverbandes für Berufsbildung belaufen sich die Kosten für berufliche Weiterbildung jährlich auf rund 35 Milliarden Euro. Etwa die Hälfte davon tragen die Unternehmen. Deshalb ist die betriebliche Weiterbildung ein Kernbereich der beruflichen Weiterbildung. Hierbei qualifizieren die Unternehmen ihre Mitarbeiter so, dass diese für die Ansprüche am Arbeitsplatz ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Die Ausgestaltung richtet sich dabei nach dem Bedarf des Unternehmens und seiner perspektivischen Planung. Unter anderem werden genutzt: Einarbeitung, Fortbildung und Umschulung. Dazu können Arbeitnehmer je nach Erfordernis Zusatzqualifikationen erwerben, sich selbstständig weiterbilden oder eine berufsbegleitende Weiterbildung anstreben. Eine wichtige Rolle bei allen Maßnahmen nimmt das sogenannte training on the job ein, bei dem die Fertigkeiten direkt am Arbeitsplatz durch immer neue Herausforderungen geschult werden. Besonders vor dem Hintergrund des demografischen Wandel und damit verbunden des zukünftigen Mangels an Fachkräften wird die betriebliche Weiterbildung als Herzstück der beruflichen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens für die Unternehmen ein immer wichtigerer Faktor der Wettbewerbsfähigkeit.

Die individuelle berufliche Weiterbildung ist initiiert vom Arbeitnehmer, der aus eigenem Antrieb eine berufliche Weiterbildung ins Auge fasst. Ziele sind meistens eine verbesserte Qualifikation und berufliche Aufstiegschancen. Die Finanzierung kann auf Antrag ganz oder teilweise vom Arbeitgeber getragen werden. Dieser stimmt in der Regel dann zu, wenn der Arbeitgeber einen erkennbaren Vorteil von der Qualifizierung seines Mitarbeiters hat. Die Kosten für die berufliche Weiterbildung können steuerlich geltend gemacht werden.

Die Weiterbildung für Arbeitslose ist Teil der Arbeitsmarktpolitik und soll Arbeitslosen ermöglichen, durch eine zusätzliche Qualifikation oder Umschulung am Arbeitsmarkt eine Chance auf eine Festanstellung zu erhalten. Hier gibt die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein aus, mit dem der Arbeitslose beim Bildungsträger die Übernahme der Kosten nachweisen kann. Zusätzlich ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Fahrt-, Übernachtungs- und Kinderbetreuungskosten erstattet zu bekommen. Dem Arbeitslosen stehen unter Voraussetzung der Bewilligung bei dieser Art der beruflichen Weiterbildung nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (Stand Mitte 2010) über 400.000 Angebote bei rund 14.000 Bildungsanbietern zur Auswahl.