Bildungsgutschein

Unter dem Begriff Bildungsgutschein verbirgt sich ein Konzept zur staatlichen Kostenübernahme für Bildung und Betreuung in Einrichtungen jeder Stufe. Diese reicht von der Kinderkrippe bis hin zur Hochschule und zahlreichen Weiterbildungen. Eine besondere Form von Bildungsgutscheinen sind die so genannten Studienkonten.

Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit

Seitdem am 1. Januar 2003 das erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft getreten ist, hat die Agentur für Arbeit die Möglichkeit, verschiedenen Personen sogenannte Bildungsgutscheine auszuhändigen. Diese gewährleisten, dass die bei einer Teilnahme an einer Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen für derartige Gutscheine erfüllt werden (§77 Abs. 4 SGB III).

Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise die Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, um arbeitslose Personen wieder in die Berufswelt eingliedern zu können oder um einen fehlenden Berufsabschluss auszugleichen. Des Weiteren müssen sämtliche Antragssteller in der Regel im Vorfeld eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder mindestens drei Jahre beruflich tätig gewesen sein.

Die Aushändigung eines Bildungsgutscheins hängt jedoch auch von den Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt ab, so muss die Arbeitsagentur in jedem Fall abwägen, ob eine bestehende Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildungsmaßnahme beendet werden kann, ob sie überhaupt rentabel wäre und inwiefern andere Maßnahmen eventuell sinnvoller beziehungsweise erfolgsversprechender wären.

Auf dem Bildungsgutschein finden sich Angaben zum Bildungsziel, der Bildungsdauer, dem regionalen Geltungsbereich, sowie zur Gültigkeitsdauer (maximal drei Monate). Der Inhaber des Gutscheins muss besagten einlösen, solange er gültig ist, ansonsten verfällt er. Sollte der Bildungsgutschein verfallen, weil der Bewerber während der Gültigkeitsdauer kein passendes Angebot gefunden hat, kann gegebenenfalls ein neuer ausgestellt werden. Bei der Einlösung muss außerdem darauf geachtet werden, dass man den Gutschein für eine zugelassenen Maßnahme (und Träger!) einlöst. Beispiele für zugelassene Maßnahmen sind in der Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET gelistet.

Folgende Kosten werden für die Inhaber eines Bildungsgutscheins übernommen:

  • Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen
  • Kosten für erforderliche Lernmittel
  • Kosten für Arbeitskleidung
  • Kosten für Prüfungsstücke
  • Kosten für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen
  • Kosten für notwendige Eignungsfeststellung
  • Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte