NRW Bildungsscheck
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat aus Geldern des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit dem Bildungsscheck eine Bildungsinitiative gestartet, die vor allem kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) bzw. deren Mitarbeiter/innen eine berufliche Qualifikation ermöglichen soll. Der Bildungsscheck gewährleistet demnach, dass sich das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von NRW mit 50% an den Kosten der Weiterbildung/Qualifizierung beteiligt. Die andere Hälfte der Kosten trägt entweder der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin selbst oder aber das Unternehmen. Dabei war bis Mitte 2007 seitens des Landes die maximale Höhe der Erstattung der Lehrgangskosten auf 750 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer beschränkt. Seither sind es nunmehr noch maximal 500 Euro, welche das Land NRW für Fort- und Weiterbildungen von Arbeitnehmer/innen mit Qualifizierungsbedarf übernimmt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für das Gewähren dieses Zuschusses ist, dass die Arbeitnehmer in einem Betrieb angestellt sind, der mindestens einen und höchstens 249 Beschäftigte aufweist. Außerdem muss vor Beginn der Qualifizierung ein Beratungsgespräch bei einer der ca. 180 zugelassenen NRW-Beratungsstellen wahrgenommen werden. Die Beratungsstellen ihrerseits sind u.a. die IHK, die Handwerkskammern und Innungen, kommunale Wirtschaftsförderer und auch die Volkshochschule. Nach diesem Gespräch, in dem sowohl passende Weiterbildungsangebote wie auch mögliche Weiterbildungsanbieter ausgewählt werden, händigen die Beratungsstellen entsprechenden Bildungsscheck aus, welcher dann bei einem vom Land NRW anerkannten Bildungsträger innerhalb der ausgewiesenen Gültigkeitsdauer eingelöst werden kann, d.h., dass der Bildungsträger den Bildungsscheck zur Verrechnung der Gesamtlehrgangskosten erhält.
Bedingungen
Schließlich ist jedoch zu beachten, dass man nur dann einen Bildungsscheck erhält, wenn man im Jahr der Ausgabe des Bildungsschecks und/oder im vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung besucht hat. Dies ist in erster Linie dazu gedacht, dass auch jene, die noch nicht in den Genuss eines Bildungsschecks kamen, gute Chancen haben, einen ausgehändigt zu bekommen. Außerdem können auch Existenzgründer in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung vom Bildungsscheck profitieren, ebenso wie Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit und Berufsrückkehrer.
Der Bildungsscheck in anderen Bundesländern
Es sei noch erwähnt, dass auch andere Bundesländer (u.a. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) Bildungsschecks mit fast identischen Anforderungen und Leistungen anbieten. In Hessen wiederum gibt es den Qualifizierungsscheck, der ähnlich wie der Bildungsscheck für KMU mit bis zu 250 Beschäftigten, aber auch für Arbeitnehmer/innen ausgelegt ist, die älter als 45 Jahre sind.