Fachoberschulreife – Mittlerer Schulabschluss

Die Fachoberschulreife (FOR) ist eine landestypische Bezeichnung für einen mittleren Bildungsabschluss. Diesen Bildungsabschluss erhält man in der Regel nach erfolgreichem Besuch einer Realschule, einer Berufsfachschule, im Mittlere-Reife-Zug einer Hauptschule, einer Wirtschaftsschule sowie einer Gesamtschule beziehungsweise an einem Gymnasium nach erfolgreicher Versetzung in die 11. Klasse.

An welchen Schulen der Realschulabschluss erworben werden kann, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, da Schulpolitik Ländersache ist und die jeweiligen Bundesländer in Form von Schulgesetzen, Richtlinien und Erlassen „selbst darüber bestimmen dürfen“. Auch die genaue Bezeichnung ist in jedem Bundesland anders. So spricht man in den meisten vom Realschulabschluss, in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg von der Fachoberschulreife, in Rheinland-Pfalz vom Qualifizierten Sekundarabschluss I, in Niedersachsen vom Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, während in Berlin, dem Saarland und Schleswig-Holstein vom Mittleren Bildungsabschluss (teils MSA abgekürzt) die Rede ist.

Mittlerweile ist der Abschluss der Fachoberschulreife in allen Bundesländern, bis auf Rheinland-Pfalz, an zentrale Prüfungen gebunden, welche am Ende der 10. Klasse stattfinden. Gymnasiasten müssen in den meisten Bundesländern zwar keine zusätzlichen Prüfungen absolvieren, Schülern in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen bleibt dieses „Privileg“ allerdings verwehrt.

Die Fachoberschulreife ist jedoch nicht mit dem Abschluss der Fachoberschule, der Fachhochschulreife, zu verwechseln, da der mittlere Bildungsabschluss allein keine schulische Hochschulzugangsberechtigung darstellt. Früher war dies anders, da die Fachoberschulreife im allgemeinen Bildungsleben eine große Bedeutung hatte und man bei einem guten Abschluss sogar an verschiedenen Fach- und Ingenieursschulen studieren durfte.

Heutzutage ist jeder, der einen mittleren Bildungsabschluss besitzt, zum Besuch von Schulformen der Sekundarstufe II, sprich von Fachoberschulen (FOS), Berufsoberschulen (BOS), Berufskollegs (BK) und Gymnasien berechtigt. Abhängig von Bundesland und Form/Art der weiterführenden Schule wird teilweise außerdem ein bestimmter Notendurchschnitt, eine Qualifizierung (Qualifikationsvermerk für die gymnasiale Oberstufe) oder weitere Kriterien (abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung, …) vorausgesetzt.