Fernstudium – Fernstudien
Wer bereits im Berufsleben steht und gleichzeitig neben seiner Berufstätigkeit studieren möchte, für den eignet sich insbesondere das Fernstudium. Aber auch der Anteil Vollzeitstudierender im Fernstudium wächst stetig. Angeboten werden Fernstudien von Fernhochschulen, zu denen die Fernuniversitäten und die Fernfachhochschulen gehören.
Geeignet ist ein Fernstudium für alle, die sich selbst gut motivieren und organisieren können, denn beim Fernstudieren fehlt das typische studentische Umfeld, wie regelmäßige Präsenz-Lehrveranstaltungen oder das Mittagessen mit Kommilitonen in der Mensa. Hinzu kommt die Doppelbelastung durch Beruf und Fernstudium bei Teilzeitstudiengängen.
Um Fernstudieren zu können, benötigt man das Abitur oder die Fachhochschulreife (umgangssprachlich Fachabitur genannt). Bei bestimmten Voraussetzungen ist für entsprechend beruflich Qualifizierte auch ein Fernstudium ohne Abitur möglich.
Erste berufsbildende Fernstudien führen zu grundständigen Hochschulabschlüssen, wie zum Beispiel den Bachelor oder das mittlerweile auslaufende Diplom. Weiterbildende Fernstudien, sogenannte Aufbaustudiengänge, bauen auf ein vorheriges Erststudium auf, um das erlangte Wissen fachlich zu vertiefen oder inhaltlich zu ergänzen. Man spricht dann auch von einem postgradualen Studium, zu dem bspw. ein nicht konsekutives Masterstudium oder das Doktorstudium zählen.
Die Kosten eines Fernstudiums können je nach Anbieter und auch Studiengang stark variieren. Die genauen Gebühren erfährt man direkt bei den Anbietern. Ein Fernstudium mit Bachelor-Abschluss bei privaten Anbietern kann bspw. insgesamt bis 20.000 Euro kosten, öffentliche Anbieter sind dagegen preiswerter: Der Bachelor an der FernUniversität in Hagen kostet zum Beispiel je nach Studiengang und belegten Kursen (SWS, Wiederholungen) insgesamt zwischen 1400 und 2500 Euro.
Es gibt jedoch etliche Möglichkeiten der Studien-Finanzierung. Bei Bedarf stellen die meisten Anbieter von Fernstudien selbst Studienkredite bereit. Es können verschiedene Fördermittel (z.B. Bafög, Bildungsprämie, BFD der Bundeswehr/Zivildienst, Förderung nach AFBG, SGB oder auch durch den Arbeitgeber) in Anspruch genommen werden. Auch bei der Einkommenssteuer lassen sich die Kosten für das Fernstudieren geltend machen.