Studieren

Wissenschaftlich lernen und forschen, also studieren, konnten früher nur jene, die eine Hochschulreife erworben haben. Heute ebnen aber viele weitere Möglichkeiten den Weg zum Studium und damit zur Immatrikulation (Einschreibung) an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen wie Kunsthochschulen, Akademien, Fachhochschulen, Berufsakademien, Fachschulen, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien und Fachakademien. Auch an diesen Einrichtungen wird die Ausbildung oder die Weiterbildung im tertiären Bildungssektor als Studium bezeichnet. Dass die Bezeichnung Studium heutzutage auch für Ausbildungsgänge im Zweiten Bildungsweg oder an Fernschulen gebraucht wird, hat das Feld erheblich erweitert und für Missverständnisse in der Begriffsdefinition geführt.

Bei einem Studium besuchen die Immatrikulierten eigenverantwortlich Vorlesungen, Tutorien oder Seminare, nehmen an Praktika teil und verbringen einen nicht kleinen Teil der Zeit mit dem Selbststudium. Semesterbegleitende Teilprüfungen, Modulklausuren sowie mündliche oder schriftliche Prüfungen fragen das bereits erworbene Wissen ab. Für gewöhnlich endet das Studium anschließend mit der wissenschaftlichen Examensarbeit (Bachelor-Thesis, Diplom-Arbeit usw.) und einem akademischen Grad. Ein postgraduales Studium setzt ein grundständiges Studium (wie den Bachelor, Diplom) voraus und endet bspw. mit dem Master.

In Deutschland liegt die Zuständigkeit der Hochschulen auf Länderebene. Jedes Semester wird ein Semesterbeitrag fällig. Das sind Verwaltungsgebühren für die Immatrikulation/Rückmeldung, für das Semesterticket, Sozialbeiträge für Studentenwerk und Studierendenschaft, und weitere. Je nach Bundesland wird von den Hochschulen zusätzlich noch eine Studiengebühr erhoben.

In Deutschland ist in der Regel der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder der fachgebundene Hochschulreife für ein Universitätsstudium notwendig. In Hessen können aufgrund eines Passus im Hochschulgesetz mit Ausnahme der Universität Frankfurt/Main auch Bewerber mit Fachhochschulreife für ein grundständiges Universitätsstudium zugelassen werden (Bachelor). Für ein Studium an einer Fachhochschule genügt in der Regel die Fachhochschulreife. Besteht eine ausreichende berufliche Qualifizierung, können auch Interessierte ohne eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden.

In der Regel bewerben sich Studieninteressierte direkt über die Hochschule. Einige zulassungsbeschränkte Studienfächer werden jedoch über hochschulstart.de (vormals Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen – ZVS) vergeben. Dazu zählen im bundesweiten Auswahlverfahren Stand Wintersemester 2010/11 Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Viele Hochschulen, insbesondere private, führen mittlerweile komplexere Zulassungsverfahren durch um bspw. die Studierfähigkeit der Bewerber zu testen oder fachliche Qualifikationen und Eignungen auszuloten.