Weiterbildung

Weiterbildung bezeichnet alle Aktivitäten von, in der Regel bereits berufstätigen, Menschen zur Vertiefung, Erneuerung und Erweiterung von Wissen und Fähigkeiten nach einer ersten Bildungsphase. Berufliche Qualifikationen werden so beispielsweise durch Weiterbildung auf den aktuellsten Stand gebracht.

Das deutsche Wissenschaftsministerium unterscheidet zwischen allgemeiner Weiterbildung, beruflicher Weiterbildung und politischer Weiterbildung. Ebenfalls zur Weiterbildung gezählt wird das informelle Lernen sowie das Konzept Lebenslanges Lernen.

Allgemeine Weiterbildung und politische Weiterbildung verfolgen solche Ziele, die nicht unmittelbar berufsbezogen sind. Zu ersterer hinzuzuordnen sind alle Bildungsangebote des Zweiten Bildungswegs, etwa der Erwerb der Hochschulreife oder des Fachabiturs. In der Praxis lassen sich allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung oftmals nicht exakt voneinander trennen. Das wird am Beispiel sogenannter „Schlüsselqualifikationen“ wie Teamfähigkeit, Kommunikativität, Kreativität und Medienkompetenz deutlich, die sowohl der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung als auch der Arbeitswelt dienen.

Unter beruflicher Weiterbildung, fälschlicherweise auch synonym als Fortbildung bezeichnet, versteht man organisiertes Lernen, das eine vorhandene berufliche Bildung vertieft und erweitert. Eine vom Unternehmen organisierte Weiterbildung wird betriebliche Weiterbildung genannt. Von der Bundesagentur für Arbeit wird Weiterbildung auf der Basis des III. Sozialgesetzbuches gefördert, um Arbeitslosigkeit abzuwenden oder zu beenden.

Wenn die Initiative vom Berufstätigen selbst ausgeht, spricht man von individueller Weiterbildung. Diese lässt sich im Allgemeinen nur parallel zur Berufstätigkeit realisieren, entweder durch den Besuch einer Abendschule oder durch Fernunterricht an einer Fernschule. Allerdings gibt es in den meisten Bundesländern bezahlten Bildungsurlaub für die Nutzung berufsnaher Bildungsangebote.

Individuelle Weiterbildung muss in der Regel selbst finanziert werden. Betriebliche Weiterbildungskosten können als Werbungskosten voll steuerlich abgesetzt werden. Für allgemeine Weiterbildung, etwa Hobby-Kurse, gilt das nicht.